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DK5BA  > MEINUNG  28.02.10 19:44l 59 Lines 1977 Bytes #999 (0) @ DL
BID : S2KDB0FHN078
Read: GUEST
Subj: AGZ-Redakteur und AFuG
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Sent: 100228/1828z @:DB0FHN.#BAY.DEU.EU [JN59NK Nuernberg] obcm1.07b3
From: DK5BA @ DB0FHN.#BAY.DEU.EU (Werner)
To:   MEINUNG @ DL
Reply-To: DK5BA @ DB0EWB.#NDS.DEU.EU
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      AGZ-Redakteur missbilligt BNetzA-Haltung ?

     Auszug aus HamRadio 2day 340-2010  BID:S2KDB0FHN02M
               Redakteur und Autor DC5JQ

> (rps)  Wir  berichteten am letzten Sonntag: Drei spektakulaere
> Urteile   bzw.  Beschluesse  zum  Rufzeichenentzug   und   zur
> Verweigerung der Neuzuteilung von Amateurfunkrufzeichen sorgen
> zurzeit fuer Aufregung und Verwirrung unter den Funkamateur

      Warum wird die Aufregung verallgemeinert wenn doch alles 
              RECHTSGUELTIG abgelaufen IST ?

( ..... )
> wurde  doch  vom  Verwaltungsgericht  Koeln  der  unabdingbare
> Rechtsanspruch   auf   Zuteilung   eines   Rufzeichens    nach
> bestandener  Pruefung  hinweg gefegt  

  Nachhilfe fuer den Autor:

  HINWEG GEFEGT, unabdingbarer Rechtsanspruch ?

  Im AFuG Paragraph 3 Abs.4 ist, von der Legislative rechtsgueltig
  seit 1997 verfuegt:

  Die Regulierungsbehoerde kann ( ..... ) unbeschadet des Paragra-
  phen 49 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes DIE ZULASSUNG 
  ZUR TEILNAHME AM AMATEURFUNKDIENST UNTER GLEICHZEITIGER ENTZIE-
  HUNG DER ZUGETEILTEN RUFZEICHEN WIDERRUFEN, wenn der Funkamateur
  fortgesetzt gegen dieses Gesetz oder gegen auf Grund dieses 
  Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen verstoesst.

  Anmerkung: Hierunter fallen auch Verstoesse gegen internationale
  Vereinbarungen und Empfehlungen nach Paragraph 6 AFuG. 

   Frage:
   Wie liest man aus dem AFuG Paragraphen 3 " Voraussetzungen zur
   Teilnahme am Amateurfunkdienst .......
   den UNABDINGBAREN RECHTSANSPRUCH heraus der hinweggefegt wurde ?


> und diese Entscheidung alleine in das Ermessen der BNetzA gelegt

   Ist dieses ERMESSEN der Behoerde im AFuG nicht ausdruecklich
   auferlegt ?
   
   Oder erscheint es dem Redakteur des AGZ-RSPs als  Unrecht der
   BNetzA das ALLEINIGE ERMESSEN zuzugestehen ? 


      de DK5BA
   



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